Ferien? Feiertage?
Ein Ferienanspruch besteht nur, wenn der Einsatz mindestens 180 Tage dauert.
Bei 180 Tagen erhalten Sie 8 Tage Ferien.
Für alle weiteren nahtlosen 30 Tage erhalten Sie 2 Tage dazu.
Fällt ein Feiertag in Ihren Einsatz, ist es individuell. Wenn Sie im Pflichtenheft Wochenendarbeit drin haben, kann es sein, dass Sie an diesem Feiertag arbeiten müssen.