Was ist während dem Einsatz zu beachten

Krank – was nun?

Wichtig: melden Sie sich im Einsatzbetrieb ab.

Bei einem Ausfall der länger als einen Tag dauert, brauchen Sie ein Arztzeugnis.

Details sind auf folgender Seite zu finden.

Ferien? Feiertage?

Ein Ferienanspruch besteht nur, wenn der Einsatz mindestens 180 Tage dauert.

Bei 180 Tagen erhalten Sie 8 Tage Ferien.

Für alle weiteren nahtlosen 30 Tage erhalten Sie 2 Tage dazu.

Fällt ein Feiertag in Ihren Einsatz, ist es individuell. Wenn Sie im Pflichtenheft Wochenendarbeit drin haben, kann es sein, dass Sie an diesem Feiertag arbeiten müssen.

Betriebsferien

Hat Ihr Einsatzbetrieb Betriebsferien ist es individuell. Auf jeden Fall ist es im Aufgebot deklariert, was mit den Tagen ist.

Haben Sie einen Ferienanspruch, müssen diese Ferien während den Betriebsferien bezogen werden. Haben Sie keinen Ferienanspruch, entstehen für Sie nicht anrechenbare Tage.

Geld noch nicht erhalten

Haben Sie die Spesen noch nicht erhalten? Wenden Sie sich an den Einsatzbetrieb.

Haben Sie noch keinen EO erhalten? Wenn Anmeldung erhalten, bei Ausgleichskasse erkundigen. Wenn noch keine Anmeldung erhalten, beim Regionalzentrum erkundigen.

Frei haben ohne Ferien?

Steht eine Prüfung bevor? Haben Sie einen wichtigen, nicht verschiebbaren Termin während dem Einsatz?

Es besteht die Möglichkeit, ein Gesuch um Urlaub dem Einsatzbetrieb einzureichen.

Problem / Konflikt

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Ansprechperson im Einsatzbetrieb. Können Sie den Konflikt nicht selber lösen, melden Sie sich bei Ihrer Ansprechperson vom Regionalzentrum.

Einsatz gefällt nicht

Das Aufgebot ist verbindlich. Ein Abbruch des Einsatzes wegen Nichtgefallen ist nicht möglich.

Verlängern

Sie wollen den Einsatz verlängern? Sprechen Sie mit dem Einsatzbetrieb und reichen Sie dem Regionalzentrum das entsprechende Dokument ein.

Kurs?

Das Kursaufgebot finden Sie in E-ZIVI. Sonstiges Informationen unter folgendem Link.