EO

Was?

Pro geleisteten Diensttag haben Sie Anrecht auf EO.

EO bedeutet Erwerbsersatz.

Wie?

Sie erhalten vom Bundesamt pro Monat eine EO-Anmeldung.

Wenn angestellt: dem Arbeitgeber abgeben.

Vor dem Einsatz angestellt: dem ehemaligen Arbeitgeber abgeben.

Wenn nicht angestellt (Student / Arbeitslos / Selbstständig): der Ausgleichskasse weiterleiten.

Wann?

Zu Beginn des Monats erhalten Sie die EO-Anmeldung vom letzten Monat.

Die Auszahlung kann einige Tage dauern.

Planen Sie also ein, dass Sie nicht wie gewohnt am 25. das Geld auf dem Konto haben.

Sind Sie angestellt, klären Sie das Auszahlungsdatum mit dem Arbeitgeber.

Wie viel?

Das ist unterschiedlich.

Zuständig für die Höhe der Auszahlung ist die Ausgleichskasse.

Der Mindestansatz, den Sie in jedem Fall erhalten beträgt CHF 69.- pro Diensttag .

80%?

Haben Sie die RS absolviert? Oder insgesamt 124 Diensttage geleistet?

Dann haben Sie in der Regel Anrecht auf 80% des Einkommens vor dem Einsatz.

Hatten Sie kein Einkommen, erhalten Sie den Mindestansatz von CHF 69.-.